07.04.2025 – Neu ist eine Altersentlastung ab 65%-Anstellung vorgeschrieben. Dies gilt auch bei Anstellung an mehreren Schulen. Die Entlastung beträgt 2/29 ab 55 Jahren und 3/29 ab 60 Jahren vom konkreten Anstellungspensum. Die Altersentlastung wird ab Beginn des Schuljahres gewährt, in dem die Lehrperson das 55. beziehungsweise 60. Altersjahr erfüllt.
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Schulrecht in kompakter Form
24.02.2025 – Welche Verantwortung tragen Lehrpersonen im Unterricht? Was ist, wenn ein Unfall geschieht? Im aktualisierten Leitfaden «Rechtliche Verantwortlichkeit von Lehrpersonen» greift der LCH konkrete Beispiele aus dem Schulalltag auf.
Der LEGR ist ein glaubwürdiger, professioneller und präsenter Berufsverband, der sich sowohl im pädagogischen wie auch im gewerkschaftlichen Bereich engagiert.